Willkommen beim Newsletter des Seniorenhaus St. Josef
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir bereits einen Termin für die zweite Schutzimpfung zugewiesen bekommen haben. Am 21. Januar 2021 ab 14 Uhr erhalten alle bereits geimpften Bewohner und Mitarbeiter ihre zweite Impfdosis gegen das COVID-19 Virus.
Info: Für eine Grundimmunisierung müssen sich Personen zweimal impfen lassen – im Abstand von drei bis vier Wochen. Nach der zweiten Impfung dauert es mindestens zwei bis drei Wochen, bis der Schutz vollständig vorliegt.
Aufgrund der neuen CoronaschutzVO und Allgemeinverfügung des MAGS (CoronaAVPflegeundBesuche) haben wir das Besuchskonzept im Seniorenhaus St. Josef überarbeitet und angepasst, gültig bis voraussichtlich 31.1.2021.
1. Besuche sind nur mit Voranmeldung (1 Tag vorher) möglich!
Ausnahmen gelten nur für Palliativ-Versorgung und Notfälle bei Bewohnern.
2. Die Besuchszeit beträgt max. eine Stunde und ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag
9:00 Uhr – 11:00 Uhr (letzter Einlass)
sowie 13:30 Uhr – 17:00 Uhr (letzter Einlass)
Feiertage und am Wochenende
13:30 Uhr – 17:00 Uhr (letzter Einlass)
3. Das Kurzscreening umfasst nun neben den Gesundheitsfragen, auch eine Temperaturmessung. Das Tragen einer FFP2 Maske im Seniorenhaus ist Pflicht (Ausnahme nur mit ärztlicher Bescheinigung). Bei Covid19 ähnlichen Symptomen wird ein sogenannter PoC-Test (im folgenden Schnelltest genannt) angeboten und der Zutritt für die Dauer der Testung verweigert. Bei einer negativen Testung wird der Besucher gebeten, das Seniorenhaus nicht zu betreten und erst die verdächtigen Symptome auszuheilen.Bei einer positiven Testung wird der Besucher aufgefordert eine PCR-Testung beim Arzt zu machen. Der Zutritt wird verweigert.
4. Besuche sind nur auf dem Bewohnerzimmer zulässig.Das Verlassen der Einrichtung für bis zu 6 Std. ist selbstverständlich möglich.Die Aufenthaltsräume, Wohnküchen und Dienstzimmer sind weiterhin für Besucher gesperrt.
5. Bei dem Besuch auf dem Zimmer sowie beim Verlassen der Einrichtung, sind die Regelungen der CoronaschutzVO und der AV_Pflege_und_Besuche zu beachten.
6. Eine FFP2-Schutzmaske ist Pflicht für Besucher und für Bewohner, während der Besuchszeit oder beim Verlassen er Einrichtung.
7. Da wir besonders an den Wochenenden mit einem stärkeren Besuchsaufkommen rechnen, wird die Dauer des Besuches auf 1 Stunde begrenzt. Jeder Bewohner kann zwei Besuche pro Tag mit jeweils max. 2 Teilnehmern aus einem Haushalt erhalten. Das Verlassen der Einrichtung ist grundsätzlicher unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich (s.Punkt 6).
8. Wir haben besonders am Wochenende nun mehr Personal im Empfangsbereich eingesetzt, trotzdem kann es, aufgrund der erhöhten Aufklärungspflicht, der verbindlichen Temperaturmessung und einem evtl. Schnelltest, zu Verzögerungen beim Betreten und Verlassen der Einrichtung kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Informationen zur allgemeinen Impfstrategie
Folgende Informationen vom 5.1.2021 unseres Spitzenverbands des Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Bereich Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen:
1. Bis gestern(4.1.2021)wurden87.000 Impfdosen ausgeliefert, ca. 55.000kommenin dieserWochenoch dazu.Weitere141.000 Impfdosenkommen am8.1.21nach NRW. Ab dem 18.1.21bis Mitte Februar folgt dann pro Woche diese stets gleiche Menge.
2. Die Gewinnung von 6 statt 5 Impfdosen aus einem Durchstich-Sammelbehälter (Vial/Phiole) wird alsbald offiziell zugelassen sein und dasMAGSveranschlagt aktuell bereits 5,5 Dosen pro Phiole als Berechnungsgrundlage für die Liefermengen. Überschüssige Impfdosen sollen möglichst vermieden werden und können vor Ort in ärztlicher Verantwortung an weitere Personen der ersten Kategorie verimpft werden. Diese Einzelpersonen sollen selbstverständlich erfasst und zur zweiten Impfung mit angemeldet werden.
3. Der Impfstoff von Moderna wirdkurzfristig von der EMA zugelassen.Die voraussichtlich zunächst geringen Liefermengen und Lieferzeiten stehen noch nicht fest.
4. Ab dem 18.1.2021 werden die Krankenhäuser mit Impfstoff beliefert.
5. Anfang bis Mitte Februar sollen dieImpfzentrenöffnen. Bis dahinsolltendieallermeisten Einrichtungen der stationären Altenhilfe den zweiten Impftermingehabthaben. In den Impfzentren werden dannu.a.über 80-Jährigeund weitere Personen der ersten Kategorie ein Impfangebot wahrnehmen können.Die Frage, wann und wie ambulante Dienste, Tagespflegen und Wohngemeinschaftenmit der Impfmöglichkeit gezielt erreicht werden, ist noch nicht geklärt.
6. Eindritter mobilerImpftermin in den stationären Altenhilfeeinrichtungfür (nachfolgende bzw. neue) Bewohner und Mitarbeitendeistnicht regelhaft vorgesehen und könnte allenfalls von einer Einrichtung vor Ort mit dem Impfarzt/der Impfärztin ab einer vernünftigen Gruppengröße vereinbart werden.
7. In den nächsten Wochen sollen auch Altenhilfeeinrichtungen, die wegen aktueller Coronainfektionen derzeit nicht aufgesucht werden, von den mobilen Impfteams erreicht werden, sofern das Infektionsgeschehen abgrenzbar ist. Bei einem aktuellen und noch nicht sicher eingegrenzten Infektionsgeschehen bleibt die Einrichtung bei der mobilen Erstimpfung zunächst noch außen vor. Sobald dannin einer Einrichtung, einePCR-testbestätigteTrennung von Infizierten und Nichtinfizierten vorgenommenist, kann ein Impftermin vereinbart werden.