Willkommen beim Newsletter des Seniorenhaus St. Josef![]() Sehr geehrte Zugehörige,seit gestern 15.03.2021 gilt für die stationären Pflegeeinrichtungen in NRW eine neue Fassung der „CoronaBetrVO“ und der „AV Pflege und Besuche“. Die Regelungen der „AV Pflege und Besuche“ gelten bis zum 25.04.2021! Dabei gibt es erfreulicherweise einige Erleichterungen im Miteinander der Bewohner innerhalb unserer Einrichtung. Auch können nun mehr Besucher (max. 5 aus zwei Hausständen) zu einem Bewohner kommen. Aufgrund der nun zu erwartenden höheren Besucherzahl und den damit verbundenen Testungen, ist die telefonische Anmeldung des Besuches mindesten einen Tag vorher noch wichtiger! Das Kurzscreening, die Maskenpflicht innerhalb der Einrichtung und die Besuchszeiten sind weiterhin wichtige Bestandteile unseres Hygienekonzeptes. |